Nadja Müller · Fachanwältin für Strafrecht in Stuttgart
Post von der Polizei, Hausdurchsuchung am frühen Morgen oder ein Angehöriger in Haft? In diesem Moment brauchen Sie jemanden, der die Lage ruhig einordnet und sofort handelt. Ich verteidige Beschuldigte in Stuttgart und der Region, vom ersten Anruf bis zum Urteil.
Lieber schriftlich? Zum Kontaktformular
Machen Sie keine Angaben zur Sache. Als Beschuldigte oder Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen.
Rufen Sie mich an, bevor Sie mit Polizei oder Staatsanwaltschaft sprechen!
So gehe ich vor
Schritt 1
Was Sie der Polizei jetzt sagen, steht später in der Akte. Ein kurzer Anruf bei mir klärt, ob und wann eine Aussage überhaupt sinnvoll ist.
Schritt 2
Ich beantrage Einsicht in die Ermittlungsakte. Erst danach wissen wir, was Ihnen konkret vorgeworfen wird und auf welche Beweise sich die Ermittler stützen.
Schritt 3
Auf Grundlage der Akte legen wir gemeinsam fest, ob wir eine Einstellung des Verfahrens anstreben, eine Stellungnahme abgeben oder den Fall vor Gericht durchfechten.
Schwerpunkte
Ein Strafverfahren betrifft Ihren Beruf, Ihre Familie und oft Ihre wirtschaftliche Existenz. Ich übernehme Mandate im gesamten Strafrecht. Die folgenden Bereiche gehören zu meinen Schwerpunkten.
Gegen einen Strafbefehl können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Verstreicht die Frist, wird er rechtskräftig wie ein Urteil. Ich prüfe, ob sich der Einspruch lohnt, und verteidige Sie in der Hauptverhandlung.
Wurde ein Angehöriger festgenommen, zählt jede Sekunde. Ich nehme Kontakt mit den Behörden auf, prüfe den Haftbefehl und setze mich für eine Haftverschonung oder die Aufhebung ein.
Bleiben Sie ruhig, leisten Sie keinen Widerstand und lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen, und rufen Sie mich an. Ich prüfe, ob die Durchsuchung rechtmäßig war.
Einer Vorladung der Polizei als Beschuldigter müssen Sie nicht folgen. Machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor wir die Akte kennen. Den Termin bei der Polizei sage ich für Sie ab.
Bei einem Verbrechensvorwurf, in Untersuchungshaft, bei einer Verhandlung vor dem Landgericht und wenn eine empfindliche Strafe droht, ist die Verteidigung notwendig. Sie können Ihre Pflichtverteidigerin selbst benennen.
Vorwürfe wegen Betrug, Untreue, Insolvenzverschleppung oder Geldwäsche treffen oft Unternehmer und Angestellte mit Verantwortung. Hier zählt eine frühe und diskrete Verteidigung, auch gegenüber Arbeitgeber und Behörden.
Bei Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung arbeite ich eng mit Ihrem Steuerberater zusammen. Ob eine Selbstanzeige noch in Betracht kommt, muss vorher genau geprüft werden.
Bei Jugendlichen und Heranwachsenden steht nach dem Jugendgerichtsgesetz der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Ich begleite Eltern und Kinder durch das Verfahren und setze mich für Lösungen ein, die die Zukunft nicht verbauen.
Wurden Sie selbst Opfer einer Straftat, unterstütze ich Sie bei der Strafanzeige, vertrete Sie als Nebenklägerin oder Nebenkläger im Prozess und mache Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend.
Außerdem verteidige ich bei Vorwürfen wegen Körperverletzung, Betäubungsmitteldelikten, Diebstahl, Beleidigung und Verkehrsstraftaten sowie Beamtinnen und Beamte in Straf- und Disziplinarverfahren.
Erstgespräch
Im ersten Gespräch klären wir, was Ihnen vorgeworfen wird, welche Fristen laufen und was Sie jetzt tun oder lassen sollten. Je früher ich eingebunden bin, desto mehr Möglichkeiten haben wir für Ihre Verteidigung.
Pflichtverteidigung in Stuttgart
Viele Beschuldigte erhalten ein Schreiben vom Gericht mit der Aufforderung, innerhalb einer Frist einen Pflichtverteidiger zu benennen. Wer diese Frist verstreichen lässt, bekommt eine Anwältin oder einen Anwalt vom Gericht beigeordnet, den er nicht kennt.
Sie können mich als Ihre Pflichtverteidigerin benennen. Rufen Sie mich an oder schicken Sie mir das Schreiben, dann übernehme ich die Kommunikation mit dem Gericht. Eine Pflichtverteidigung ist keine Verteidigung zweiter Klasse. Ich arbeite Ihren Fall mit derselben Sorgfalt durch wie jedes andere Mandat.
Die Gebühren der Pflichtverteidigung zahlt zunächst die Staatskasse. Werden Sie verurteilt, müssen Sie die Kosten des Verfahrens in der Regel tragen. Dazu gehören auch diese Gebühren.
Kosten
Die Kosten hängen davon ab, in welchem Stadium sich das Verfahren befindet und wie umfangreich die Akte ist. Grundlage ist entweder das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder eine Vergütungsvereinbarung, die wir vorab schriftlich treffen. Ich bespreche die Kosten offen mit Ihnen, bevor ich tätig werde.
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Kosten der Strafverteidigung nur in bestimmten Fällen, etwa bei Verkehrsdelikten oder fahrlässigen Taten. Bei Vorsatzvorwürfen ist der Schutz meist eingeschränkt. Ich prüfe die Deckung gern für Sie.
Bei geringem Einkommen gibt es in Strafsachen über einen Beratungshilfeschein eine Beratung, aber keine Vertretung im Verfahren.
Über mich
Fachanwältin für Strafrecht in Stuttgart
[Persönliches Zitat von Nadja Müller]
Ich verteidige Mandantinnen und Mandanten in Strafverfahren aller Art, mit Schwerpunkten im Wirtschafts-, Steuer- und Betäubungsmittelstrafrecht. Meine Kanzlei liegt in der Friedrichstraße 39 in der Stuttgarter Innenstadt. Sie haben bei mir eine feste Ansprechpartnerin, die Ihre Akte kennt.
Einzugsgebiet
Ich verteidige vor dem Amtsgericht und dem Landgericht Stuttgart und an den Gerichten der Region, etwa in Ludwigsburg, Böblingen, Esslingen, Waiblingen, Reutlingen und Tübingen. Wenn die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen Sie ermittelt, sitze ich in derselben Stadt und bin schnell vor Ort.
Häufige Fragen
Als Beschuldigte oder Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, einer Vorladung der Polizei zu folgen. Anders ist es bei einer Ladung durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. Aussagen müssen Sie aber auch dort nicht. Den Termin bei der Polizei kann ich für Sie absagen.
Notieren Sie das Datum der Zustellung. Für den Einspruch haben Sie zwei Wochen Zeit. Danach wird der Strafbefehl rechtskräftig und steht einem Urteil gleich. Schicken Sie mir den Strafbefehl, ich prüfe ihn kurzfristig.
Liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor, etwa bei einem Verbrechensvorwurf oder in Untersuchungshaft, wird Ihnen ein Pflichtverteidiger beigeordnet. Sie haben die Möglichkeit, eine Anwältin oder einen Anwalt Ihres Vertrauens zu benennen. Wenn Sie mich benennen möchten, rufen Sie mich an.
Rufen Sie mich an. Ich kläre, wo sich Ihr Angehöriger befindet, und prüfe, ob ein Haftbefehl besteht. Wer festgenommen wurde, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden. Bis dahin sollte er keine Angaben zur Sache machen.
Das hängt vom Umfang des Verfahrens ab. Abgerechnet wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach einer Vergütungsvereinbarung. Ich nenne Ihnen die voraussichtlichen Kosten, bevor ich tätig werde.
Bei den meisten Straftaten nicht. Die Staatsanwaltschaft ermittelt bei Offizialdelikten weiter, auch wenn die anzeigende Person ihre Anzeige zurückziehen möchte. Nur bei Antragsdelikten, etwa einer Beleidigung, kann die Rücknahme des Strafantrags das Verfahren beenden.
Ja. Ich unterstütze Betroffene bei der Strafanzeige, begleite sie als Nebenklagevertreterin durch den Prozess und mache Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend.
Kontakt
Ich melde mich so schnell wie möglich bei Ihnen. Schreiben Sie bitte keine Einzelheiten zum Tatvorwurf in das Formular, das besprechen wir persönlich.