Nadja Müller · Fachanwältin für Strafrecht in Stuttgart

Fachanwältin für Strafrecht in Stuttgart

Post von der Polizei, Hausdurchsuchung am frühen Morgen oder ein Angehöriger in Haft? In diesem Moment brauchen Sie jemanden, der die Lage ruhig einordnet und sofort handelt. Ich verteidige Beschuldigte in Stuttgart und der Region, vom ersten Anruf bis zum Urteil.

  • Schnell erreichbar bei Festnahme, Durchsuchung und Vorladung
  • Verteidigung im Ermittlungsverfahren, vor Gericht und in der Berufung
  • Beiordnung als Pflichtverteidigerin möglich

Lieber schriftlich? Zum Kontaktformular

Nadja Müller, Fachanwältin für Strafrecht in Stuttgart

Festnahme, Durchsuchung oder Vorladung?

Machen Sie keine Angaben zur Sache. Als Beschuldigte oder Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen.

Rufen Sie mich an, bevor Sie mit Polizei oder Staatsanwaltschaft sprechen!

So gehe ich vor

Drei Schritte, die Ihre Verteidigung tragen

Schritt 1

Schweigen und anrufen

Was Sie der Polizei jetzt sagen, steht später in der Akte. Ein kurzer Anruf bei mir klärt, ob und wann eine Aussage überhaupt sinnvoll ist.

Schritt 2

Akteneinsicht

Ich beantrage Einsicht in die Ermittlungsakte. Erst danach wissen wir, was Ihnen konkret vorgeworfen wird und auf welche Beweise sich die Ermittler stützen.

Schritt 3

Strategie und Verteidigung

Auf Grundlage der Akte legen wir gemeinsam fest, ob wir eine Einstellung des Verfahrens anstreben, eine Stellungnahme abgeben oder den Fall vor Gericht durchfechten.

Schwerpunkte

Wobei ich Sie verteidige

Ein Strafverfahren betrifft Ihren Beruf, Ihre Familie und oft Ihre wirtschaftliche Existenz. Ich übernehme Mandate im gesamten Strafrecht. Die folgenden Bereiche gehören zu meinen Schwerpunkten.

Strafbefehl und Anklage

Gegen einen Strafbefehl können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Verstreicht die Frist, wird er rechtskräftig wie ein Urteil. Ich prüfe, ob sich der Einspruch lohnt, und verteidige Sie in der Hauptverhandlung.

Festnahme und Untersuchungshaft

Wurde ein Angehöriger festgenommen, zählt jede Sekunde. Ich nehme Kontakt mit den Behörden auf, prüfe den Haftbefehl und setze mich für eine Haftverschonung oder die Aufhebung ein.

Hausdurchsuchung

Bleiben Sie ruhig, leisten Sie keinen Widerstand und lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen, und rufen Sie mich an. Ich prüfe, ob die Durchsuchung rechtmäßig war.

Vorladung und Anhörungsbogen

Einer Vorladung der Polizei als Beschuldigter müssen Sie nicht folgen. Machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor wir die Akte kennen. Den Termin bei der Polizei sage ich für Sie ab.

Pflichtverteidigung

Bei einem Verbrechensvorwurf, in Untersuchungshaft, bei einer Verhandlung vor dem Landgericht und wenn eine empfindliche Strafe droht, ist die Verteidigung notwendig. Sie können Ihre Pflichtverteidigerin selbst benennen.

Betrug und Wirtschaftsstrafrecht

Vorwürfe wegen Betrug, Untreue, Insolvenzverschleppung oder Geldwäsche treffen oft Unternehmer und Angestellte mit Verantwortung. Hier zählt eine frühe und diskrete Verteidigung, auch gegenüber Arbeitgeber und Behörden.

Steuerstrafrecht

Bei Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung arbeite ich eng mit Ihrem Steuerberater zusammen. Ob eine Selbstanzeige noch in Betracht kommt, muss vorher genau geprüft werden.

Jugendstrafrecht

Bei Jugendlichen und Heranwachsenden steht nach dem Jugendgerichtsgesetz der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Ich begleite Eltern und Kinder durch das Verfahren und setze mich für Lösungen ein, die die Zukunft nicht verbauen.

Opfervertretung und Nebenklage

Wurden Sie selbst Opfer einer Straftat, unterstütze ich Sie bei der Strafanzeige, vertrete Sie als Nebenklägerin oder Nebenkläger im Prozess und mache Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend.

Außerdem verteidige ich bei Vorwürfen wegen Körperverletzung, Betäubungsmitteldelikten, Diebstahl, Beleidigung und Verkehrsstraftaten sowie Beamtinnen und Beamte in Straf- und Disziplinarverfahren.

Erstgespräch

Lassen Sie uns sprechen

Im ersten Gespräch klären wir, was Ihnen vorgeworfen wird, welche Fristen laufen und was Sie jetzt tun oder lassen sollten. Je früher ich eingebunden bin, desto mehr Möglichkeiten haben wir für Ihre Verteidigung.

Nadja Müller, Fachanwältin für Strafrecht in Stuttgart

Pflichtverteidigung in Stuttgart

Ihre Pflichtverteidigerin selbst wählen, statt eine zugewiesen zu bekommen

Viele Beschuldigte erhalten ein Schreiben vom Gericht mit der Aufforderung, innerhalb einer Frist einen Pflichtverteidiger zu benennen. Wer diese Frist verstreichen lässt, bekommt eine Anwältin oder einen Anwalt vom Gericht beigeordnet, den er nicht kennt.

Sie können mich als Ihre Pflichtverteidigerin benennen. Rufen Sie mich an oder schicken Sie mir das Schreiben, dann übernehme ich die Kommunikation mit dem Gericht. Eine Pflichtverteidigung ist keine Verteidigung zweiter Klasse. Ich arbeite Ihren Fall mit derselben Sorgfalt durch wie jedes andere Mandat.

Die Gebühren der Pflichtverteidigung zahlt zunächst die Staatskasse. Werden Sie verurteilt, müssen Sie die Kosten des Verfahrens in der Regel tragen. Dazu gehören auch diese Gebühren.

Wann ein Pflichtverteidiger notwendig ist

  • Ihnen wird ein Verbrechen vorgeworfen
  • Sie sitzen in Untersuchungshaft oder werden einem Haftrichter vorgeführt
  • Die Hauptverhandlung findet vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht statt
  • Ihnen droht eine hohe Strafe
  • Sie können sich wegen der schwierigen Sach- oder Rechtslage nicht selbst verteidigen

Kosten

Was kostet ein Anwalt für Strafrecht?

Die Kosten hängen davon ab, in welchem Stadium sich das Verfahren befindet und wie umfangreich die Akte ist. Grundlage ist entweder das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder eine Vergütungsvereinbarung, die wir vorab schriftlich treffen. Ich bespreche die Kosten offen mit Ihnen, bevor ich tätig werde.

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Kosten der Strafverteidigung nur in bestimmten Fällen, etwa bei Verkehrsdelikten oder fahrlässigen Taten. Bei Vorsatzvorwürfen ist der Schutz meist eingeschränkt. Ich prüfe die Deckung gern für Sie.

Bei geringem Einkommen gibt es in Strafsachen über einen Beratungshilfeschein eine Beratung, aber keine Vertretung im Verfahren.

Nadja Müller, Fachanwältin für Strafrecht in Stuttgart

Über mich

Nadja Müller

Fachanwältin für Strafrecht in Stuttgart

[Persönliches Zitat von Nadja Müller]

Ich verteidige Mandantinnen und Mandanten in Strafverfahren aller Art, mit Schwerpunkten im Wirtschafts-, Steuer- und Betäubungsmittelstrafrecht. Meine Kanzlei liegt in der Friedrichstraße 39 in der Stuttgarter Innenstadt. Sie haben bei mir eine feste Ansprechpartnerin, die Ihre Akte kennt.

  • [Zulassung als Rechtsanwältin seit …]
  • Fachanwältin für Strafrecht
  • [Mitgliedschaften, z. B. Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV]
  • Kanzleisitz in Stuttgart

Einzugsgebiet

Strafverteidigung in Stuttgart und der Region

Ich verteidige vor dem Amtsgericht und dem Landgericht Stuttgart und an den Gerichten der Region, etwa in Ludwigsburg, Böblingen, Esslingen, Waiblingen, Reutlingen und Tübingen. Wenn die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen Sie ermittelt, sitze ich in derselben Stadt und bin schnell vor Ort.

Häufige Fragen

Fragen, die Mandanten mir oft stellen

Muss ich zur Vorladung bei der Polizei erscheinen?

Als Beschuldigte oder Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, einer Vorladung der Polizei zu folgen. Anders ist es bei einer Ladung durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. Aussagen müssen Sie aber auch dort nicht. Den Termin bei der Polizei kann ich für Sie absagen.

Ich habe einen Strafbefehl bekommen. Was jetzt?

Notieren Sie das Datum der Zustellung. Für den Einspruch haben Sie zwei Wochen Zeit. Danach wird der Strafbefehl rechtskräftig und steht einem Urteil gleich. Schicken Sie mir den Strafbefehl, ich prüfe ihn kurzfristig.

Bekomme ich einen Pflichtverteidiger und kann ich ihn selbst aussuchen?

Liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor, etwa bei einem Verbrechensvorwurf oder in Untersuchungshaft, wird Ihnen ein Pflichtverteidiger beigeordnet. Sie haben die Möglichkeit, eine Anwältin oder einen Anwalt Ihres Vertrauens zu benennen. Wenn Sie mich benennen möchten, rufen Sie mich an.

Ein Angehöriger wurde festgenommen. Was kann ich tun?

Rufen Sie mich an. Ich kläre, wo sich Ihr Angehöriger befindet, und prüfe, ob ein Haftbefehl besteht. Wer festgenommen wurde, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden. Bis dahin sollte er keine Angaben zur Sache machen.

Was kostet eine Strafverteidigung?

Das hängt vom Umfang des Verfahrens ab. Abgerechnet wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach einer Vergütungsvereinbarung. Ich nenne Ihnen die voraussichtlichen Kosten, bevor ich tätig werde.

Kann eine Strafanzeige zurückgenommen werden?

Bei den meisten Straftaten nicht. Die Staatsanwaltschaft ermittelt bei Offizialdelikten weiter, auch wenn die anzeigende Person ihre Anzeige zurückziehen möchte. Nur bei Antragsdelikten, etwa einer Beleidigung, kann die Rücknahme des Strafantrags das Verfahren beenden.

Vertreten Sie auch Opfer von Straftaten?

Ja. Ich unterstütze Betroffene bei der Strafanzeige, begleite sie als Nebenklagevertreterin durch den Prozess und mache Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend.

Kontakt

Schildern Sie mir kurz Ihre Situation

Ich melde mich so schnell wie möglich bei Ihnen. Schreiben Sie bitte keine Einzelheiten zum Tatvorwurf in das Formular, das besprechen wir persönlich.

Adresse
Friedrichstraße 39
70174 Stuttgart

Telefon
0176 66804953

E-Mail
[E-Mail-Adresse]

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